Belegung aller Kommunen-eigener Dachflächen mit PV-Anlagen

Die Verwaltung prüft, welche kommunalen Dächer mit PV-Anlagen belegt werden können und verbaut auf allen Potenzialflächen PV-Anlagen. Dazu gehört:
  • Prüfpflicht bei Neubau und Sanierung zur Nutzung von PV oder Solarthermie (Gebäude-Energie-Gesetz) und generelle Eignungsprüfung der kommunalen Dachflächen (teils in Bundesländern bereits verpflichtend)
  • Investitionen in PV-Anlagen, z.B. durch aktive Vermarktung der kommunalen Flächen (Aufbau und Pflege eines Katasters) bzw. eigene Investitionen, Initiierung von Energiegenossenschaften oder Contracting