Klimaneutrale Energieversorgung durch Bauleitplanung und städtebauliche Verträge

Kommunen können die Bauleitplanung und bei der Verabschiedung von städtebaulichen Verträgen mit Investor:innen den Ausbau mit erneuerbaren Energien voranbringen. Dazu gehören z.B.:
  • Installationspflicht von PV auf/an Gebäuden, Entwicklung von Solarparks
  • Vorgaben zur Nutzung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen innerhalb des Entwicklungsgebiets
  • Festlegung hoher Energieeffizienzstandards im Gebäudebereich
  • Planung und Ausbau von Stromnetzen, Ermöglichung von Speichersystemen und dezentralen Energieerzeugungsanlagen inkl. Ausweisung der Flächen dafür
  • Verpflichtung zur Verwendung von nachhaltigen Baustoffen
  • Neue Baugebiete müssen im Allgemeinen ihren Energiebedarf aus erneuerbaren Energien decken (Nutzungsrechte)
Synergieeffekte mit anderen Sektoren:
  • Reduktion des Verkehrs: Nutzungsmischung, kompakte Strukturen und Anbindung an ÖPNV vorgeben