Kommunen können die Bauleitplanung und bei der Verabschiedung von städtebaulichen Verträgen mit Investor:innen den Ausbau mit erneuerbaren Energien voranbringen. Dazu gehören z.B.:
- Installationspflicht von PV auf/an Gebäuden, Entwicklung von Solarparks
- Vorgaben zur Nutzung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen innerhalb des Entwicklungsgebiets
- Festlegung hoher Energieeffizienzstandards im Gebäudebereich
- Planung und Ausbau von Stromnetzen, Ermöglichung von Speichersystemen und dezentralen Energieerzeugungsanlagen inkl. Ausweisung der Flächen dafür
- Verpflichtung zur Verwendung von nachhaltigen Baustoffen
- Neue Baugebiete müssen im Allgemeinen ihren Energiebedarf aus erneuerbaren Energien decken (Nutzungsrechte)
Synergieeffekte mit anderen Sektoren:
- Reduktion des Verkehrs: Nutzungsmischung, kompakte Strukturen und Anbindung an ÖPNV vorgeben