Lokale Investitions- und Gewinnbeteiligung an der Energiewende

Lokale Investitions- und Gewinnbeteiligung an der Energiewende:
  • Unternehmerische bzw. finanzielle Beteiligung von Kommune oder Bürger:innen
    • Z.B. durch Bürgerenergiegenossenschaften oder Beteiligung an Projektgesellschaften von Dritten
    • Z.B. über Anlageprodukte: Nachrangdarlehen, grüne Anleihen oder Genussrechte
  • Umsetzung von finanziellen Begünstigungen für die Kommune / Anwohner:innen, z.B. durch vergünstigte Stromtarife, Energiekostenzuschüsse, direkte Zahlungen an Kommunen (§ 6 EEG 2023), finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Stiftungen / Vereine durch Unternehmen