Wärmeplanung beauftragen bzw. erstellen

Bis Mitte 2026 (>100.000 Einwohner) bzw. 2028 (<100.000 Einwohner) müssen Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen. Kleinere Kommunen wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht. Das GEG greift dann, wenn konkrete, gesonderte Ausführungsgenehmigung kommt — oder ab spätestens 2026/28.
  • Ab 2035 dürfen keine Emissionen mehr durch die Wärmeerzeugung entstehen
  • Betroffene Sektoren mitdenken:
    • Gesteigerter Strombedarf (durch große und kleinere Wärmepumpen) muss mitberücksichtigt werden und erneuerbar sowie lokal/regional erzeugt werden
    • Flankierung mit Maßnahmen im Gebäudebereich nötig: Annahmen über Sanierungsraten müssen in kommunalen Konzepten hinterlegt werden — wird eine gesteigerte Sanierungsquote durch kommunale Aktivitäten plausibilisiert?
  • Nach der Wärmeplanung: Aufteilung und Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten
Infos zur Umsetzung der kommunalen Wärmewende -> https://germanzero.de/projekte/kommunale-warmeplanung